2. Berufung Am 9. Mai 2019 meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 200). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde der Staatsanwaltschaft am 11. Juli 2019 zugestellt (pag. 228 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte am 24. Juli 2019 formund fristgerecht die Berufung und beschränkte diese auf die Strafzumessung. Zudem regte sie die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an (pag. 234).