_____ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen (mind. 1.44 Promille), sowie wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 8‘400.00 (unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren), zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘223.50 (pag. 195 ff.).