2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 200.00, ausmachend total CHF 12‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'700.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. II. Im Zivilpunkt wird erkannt: