Diese wird auf CHF 5‘461.35 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 15 Stunden Vorbereitung (CHF 3‘750.00); vier Stunden Hauptverhandlung (CHF 1‘000.00); eine Stunde Nachbesprechung (CHF 250.00); Auslagen von CHF 70.90; MWST von 7.7%. VII. Verfügungen 16. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).