19. Fazit Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 200.00, ausmachend total CHF 12‘000.00. Der Vollzug wird jeweils aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Es braucht im Lichte dessen ferner nicht erörtert zu werden, ob auch – trotz eines Einzelgerichts als Vorinstanz – eine höhere Bestrafung möglich gewesen wäre (vgl. dazu grundsätzlich das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 12 vom 23. August 2016 E. 6.3).