Dies auch während der Aussage anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht. Vielmehr wollte er sich gewissermassen als Opfer darstellen. Er bestätigte, die Privatklägerin habe ihn quasi genötigt. Zudem machte er geltend, die Angelegenheit mit dem Champagner habe ihren Ursprung darin, dass die Privatklägerin erzählt hätte, ihr Freund und sie hätten einander sexuell motiviert anuriniert. Damit stellt er sie in ein schlechtes Licht. Ausserdem bezichtigte er sie implizit einer Urkundenfälschung, machte er doch geltend, sie hätte eine gefälschte ID besessen.