14. Asperation 14.1 Ziff. 1.2, 1,3 und 1.5 der Anklageschrift Die Sachverhalte gemäss Ziff 1.2 (einvernehmlicher, vaginaler Geschlechtsverkehr auf Bürostuhl), Ziff. 1.3 (entkleidet auf dem Boden des Büros, Einführen des Penis, Befriedigung mit Hand bis zum Samenerguss) und Ziff. 1.5 (einvernehmlicher, vaginaler Geschlechtsverkehr auf Bürotisch) der Anklageschrift sind praktisch identisch zu werten. Es kann bezüglich der konkreten Strafzumessung grundsätzlich auf oben Gesagtes verwiesen werden (E. 13). Diesbezüglich erfolgten aber keine Handlungen gegen den Willen der Privatklägerin.