Der Beschuldigte realisierte offenbar schnell, dass die Privatklägerin an seinen Bemühungen um sie über Gebühr Gefallen fand und nutzte dies gezielt aus. Das Organisieren eines leeren (ungestörten) Büros, um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können, zeugt von einer gewissen kriminellen Energie und Planung. Daneben konnte der Beschuldigte mitnichten davon aus-