187 N 10). Beispiele sexueller Handlungen sind der Beischlaf, die orale und anale Penetrationen (Einführung des männlichen Glieds in Mund oder Anus), das Einführung von Gegenständen in Vagina oder Anus, das Berühren des nackten männlichen oder weiblichen Geschlechtsteils, das Berühren der nackten Brust einer Jugendlichen, aber auch schon das längere oder intensive Betasten des weiblichen oder männlichen Geschlechtsteils über der Kleidung oder der leichte Griffe an die Genitalien über den Kleidern eines Kindes. Es sind immer die gesamten objektiven Umstände des sexuellen Übergriffes zu berücksichtigen.