Delikte gegen die sexuelle Integrität und gegen die Familie, Art. 187 N 1). Es geht also um einen generellen Schutz der Kinder unter 16 Jahren vor verfrühter Sexualität (SUTER-ZÜRCHER, Die Strafbarkeit der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 StGB, Diss., Zürich 2003, S. 32). Das Rechtsgut ist beeinträchtigt, wenn Kinder und Jugendliche zu anderen als altersspezifischen Formen sexueller Betätigung veranlasst oder in sie einbezogen werden (BSK StGB II-Maier, 4. Aufl., Basel 2019, Art. 187 N 1). 1.3. Täterkreis und Angriffsobjekt