24 Der sexuellen Handlungen mit Kindern i.S.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB macht sich strafbar, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt (Abs. 1), es zu einer solchen Handlung verleitet (Abs. 2) oder es in eine sexuelle Handlung miteinbezieht (Abs. 3). 1.2. Rechtsgut