Sie gab an, dass er immer wieder den Kontakt gesucht habe. Sie schliesst es nicht aus, dass der Kontakt per E-Mail sogar erst im 3. Lehrjahr erfolgt ist (pag. 162 Z. 14). Die Kammer hat aufgrund dieses einen Wortes «damals» und den zeitlichen Ungenauigkeiten und Verwirrungen, die daraus entstanden sind, keine Zweifel daran, dass die Vorfälle von Frühling bis Herbst 2006 stattfanden. Das Wissen der Privatklägerin um die Vasektomie und deren Auswirkungen erübrigen eingehendere Interpretationen des am 30. Oktober 2017 protokollierten Wortes «damals».