11.3.2 Zum durch die Privatklägerin geäusserten E-Mailverkehr an ihre Arbeitsstelle im Speziellen Anlässlich ihrer Einvernahme bei der Polizei gab die Privatklägerin an, den letzten Kontakt mit dem Beschuldigten hätte sie im Oktober gehabt, als sie die Beziehung beendet habe. Er habe ihr damals an ihre Arbeitsstelle bei der M.________ Bank noch E-Mails geschrieben (pag. 15 Z. 357 ff.). Aus dem Lehrvertrag ist ersichtlich, dass die Privatklägerin die Lehre am 6. August 2007 begonnen hatte und demnach bereits 16-jährig gewesen war (pag. 85). Auch nach Ansicht der Kammer ist die Bezeichnung «damals» (pag.