Genau so wenig glaubhaft ist die Geschichte bezüglich des angeblichen Winkens mit dem Ausweis. Es ist letztlich ein eher dreistes Vorgehen, so etwas vorzubringen, exakt wie das angebliche Public Viewing. Die Vorinstanz hatte ferner ausgeführt: Diese Schlussfolgerung wird denn auch durch das Aussageverhalten des Beschuldigten bestätigt, der die sexuellen Kontakte erst beim Gericht explizit bestritt, dort aber auch nicht sagen konnte, dass die Privatklägerin lügen würde. Sein Aussageverhalten bei der Staatsanwaltschaft ist in dieser Hinsicht geradezu auffällig. Er machte zwar Aussagen, wollte aber gerade zu den konkreten sexuellen Kontakten keine machen.