21 Privatklägerin plötzlich aus dem Zug angerufen und gesagt, sie komme zu ihm ins Büro. Wie hätte sie wissen wollen, wo er arbeitet? Es fanden vorher definitiv mehr Kontakte statt. Die Privatklägerin entschied kaum spontan, einmal ins Büro des Beschuldigten zu fahren und ihn dort zu «verführen» bzw. sich ihm geradezu aufzudrängen. Ebenfalls nicht glaubhaft, geradezu theatralisch, war die Schilderung des Beschuldigten, wie er ihr erklärt habe, dass sie sich wegen der vergessenen Pille nicht «fürchten müsse», da er steril sei.