Dies bedeutet nichts anderes, als dass ab Mai 2006 fast hundertprozentige Sicherheit bestanden hatte, dass der Beschuldigte unfruchtbar gewesen ist. Einige Woche später kam es zum Sex mit der Privatklägerin, und sie hat später ausgesagt, er habe damals erklärt, er sei in der Testphase. Diesen Satz hätte er 2007 sicher nicht gesagt, denn in diesem Jahr hätte er von der Unfruchtbarkeit zu 100% gewusst. Die vorerst noch vorhandenen Samenzellen wären längst weg gewesen. Die Kammer verzichtete darauf, näher zu prüfen, wie sich das Wetter und die Temperaturen in den Monaten April 2005/2006/2007 bzw. Mai 2005/2006/2007 gezeigt haben.