Der Ablauf ist anschaulich: Vasektomie Ende 2005, Test 2006. Im April 2006 sind der Beschuldigte und die Privatklägerin zum See gefahren, aber es fand noch kein Geschlechtsverkehr statt. Der Grund für den ausgebliebenen Geschlechtsverkehr ist mit einiger Wahrscheinlichkeit, dass sich der Beschuldigte noch nicht sicher war, ob die Operation erfolgreich gewesen ist. Anschliessend erfolgte die Nachuntersuchung: Es sind keine Spermien nachweisbar gewesen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass ab Mai 2006 fast hundertprozentige Sicherheit bestanden hatte, dass der Beschuldigte unfruchtbar gewesen ist.