15-jährig war sie bis Oktober 2006, womit auch diese Aussagen zum selben Zeitrahmen führen. Ebenfalls schätzte sie das Alter des Beschuldigten während der Affäre auf 44 oder 45, was aufgrund seines Jahrgangs 1961 ebenfalls mit dem Jahr 2006 in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. pag. 1). Daneben hielt die Privatklägerin dezidiert dafür, während ihrer Lehrzeit habe sie keine sexuellen Aktivitäten mit dem Beschuldigten gehabt (pag. 23 Z. 140 f.). Ihre Lehre begann die Privatklägerin im August 2007. Entscheidend hinsichtlich des Alters der Privatklägerin ist und bleibt die Vasektomie, welche der Beschuldigte am 30. November 2005 hat machen lassen.