Ausserdem steht aufgrund des Schreibens von Dr. med. K.________ vom 9. April 2018 fest, dass der Beschuldigte den Eingriff am 30. November 2005 vorgenommen hatte (pag. 67). Gestützt auf den Zeitpunkt des Eingriffs kann der Zeitraum der sexuellen Vorfälle auf Frühling 2006 bis Herbst 2006 festgelegt werden. Diese Feststellung lässt sich mit weiteren Aussagen der Privatklägerin bestärken: Sie war sich sicher, noch in der Schule gewesen zu sein, knüpft die Vorfälle an die 8. oder 9. Klasse.