19 Staatsanwaltschaft ergänzte sie, dass er gemeint habe, er sei nicht mehr so fruchtbar, aber er sei medizinisch noch in der Testphase, er hätte die Operation schon durch (pag. 31 Z. 468 ff.). Nach Ansicht der Kammer ist diese Wortwahl klar und unmissverständlich. Die Privatklägerin spricht von «machen lassen», von «Operation» und von «Testphase». Bei der Vasektomie handelt es sich um einen Eingriff, zwar einen kleinen, aber einen Engriff. Ausserdem steht aufgrund des Schreibens von Dr. med.