10 Z. 82 ff.) war sich die Privatklägerin hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der sexuellen Handlungen unsicher. Sie gab an, es könnte im Jahr 2005, 2006 oder 2007 gewesen sein. Sie sei sich aber zu 90% sicher, dass es im 2005/2006 gewesen sein müsse. Im Weiteren führte sie aus, dass sie die Beziehung im Oktober 2005 oder 2006 beendet bzw. damals den letzten Kontakt gehabt habe (pag. 12 Z. 208). Das Jahr 2007 erwähnte sie nicht mehr. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Verhütung führte sie aus, dass sie die Pille genommen habe.