11.3 Zeitpunkt der sexuellen Handlungen 11.3.1 Grundsätzliches Zur Frage des Zeitpunktes, wann die sexuellen Handlungen stattgefunden haben, brachte die oberinstanzliche Einvernahme der Privatklägerin neue Einsichten. So hat sie nämlich klarstellen können, dass sie die siebte Klasse wiederholte, nachdem sie vorher einige Monate im Heim gewesen war (pag. 323 Z. 34). Des Weiteren zweifelt die Kammer nicht daran, dass die Privatklägerin das Datum kennt, an welchem sie «offiziell» mit ihrem Freund zusammenkam («später einen offiziellen Jahrestag festgelegt» [pag. 325 Z. 97]); vorher war es eine on-off-Beziehung gewesen.