Dies belaste sie schon lange, nicht erst seit kurzem. Seit kurz danach – sie denke, ein halbes Jahr oder Jahr danach – habe sie sehr bereut, dass sie das gemacht habe (pag. 39. Z. 188-193). Mit anderen Worten waren die sexuellen Handlungen zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin mehrmals Gegenstand von Gesprächen zwischen dieser und der Zeugin. Weiter bestätigte die Zeugin mit eigenen Worten die Aussage der Privatklägerin, wonach diese es gern gehabt habe, wenn sich jemand für sie interessierte (Ja, wenn sie jemanden kennen lernte welcher ihr Komplimente machte so hat sie dann auch Interesse gezeigt [pag. 36 Z. 91 f.]).