Allgemeine Schlüsse lassen sich keine ziehen. Wenn sich die Privatklägerin für ihre sexuellen Kontakte, die sie ab einem gewissen Zeitpunkt gar nicht mehr unbedingt wollte, schämte, ist eher nicht zu erwarten, dass sie diese Kontakte mit jemandem ausführlich und mit allen Details bespricht – auch nicht mit der besten Freundin. Gleichwohl bestätigte die Zeugin Gespräche, führte sie doch aus, sie (die Privatklägerin) finde es einfach scheisse, dass sie damals noch nicht so reif gewesen sei, um dies einsehen zu können. Dies belaste sie schon lange, nicht erst seit kurzem.