und wenn dabei starker Druck in Richtung Nötigung ein Bestandteil der Aussage gewesen wäre, wären durch die Kammer jetzt nicht sexuelle Handlungen mit Kind zu beurteilen, sondern sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Der Beschuldigte bestätigte am 14. Mai 2020, was die Privatklägerin von Anfang an gesagt und er (durch seinen Verteidiger) bestritten hatte: Es ist zu sexuellen Handlungen gekommen, auch wenn er diese sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Weise reduzierter schildert. Die grundsätzliche Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin ist mithin gestärkt worden, gerade auch in Bezug auf die Büroräumlichkeiten: