Jedoch glaubt die Kammer ihm nicht, wenn er ausführt, das Ganze habe mit einem vorhergehenden Gespräch über eine Massage gestartet respektive damit, dass die Privatklägerin ihm geschildert habe, sie und ihr Freund hätten einander unter der Dusche anuriniert. Aus diesem angeblichen Urinieren will er plötzlich (relativ absurderweise) den Vorschlag gemacht haben, er könne sie massieren. Von Champagner soll aber bei diesem Gespräch noch nicht die Rede gewesen sein. Er beschaffte den Champagner offenbar ohne Nachfrage bei der Privatklägerin und setzte ihn dann bei der Massage / beim gleichzeitigen Geschlechtsverkehr ein.