Sie habe nicht locker gelassen. Sie sei einfach plötzlich bei seinem Büro aufgetaucht. Sie habe ihn umarmt und geküsst, da sei er schwach geworden. Sie habe ihn erpressen und die Sache sonst seiner Ehefrau sagen wollen. Relativ ausführliche Darlegungen tätigte der Beschuldigte zum Einsatz des Champagners. Dies wohl bewusst, handelt es sich nämlich um diejenige Handlung, die grundsätzlich gegen den Willen der Privatklägerin erfolgt war. Entsprechend versuchte er sie herunterzuspielen bzw. aufzuzeigen, dass die Privatklägerin es so – wie er erzählt hat – gewollt habe.