Vermutlich war meine ablehnende Körperhaltung Ausdruck genug. Von Selbstreflexion und Schonung zeugen ebenso die Worte der Privatklägerin, es sei von beiden aus gekommen. Sie habe einfach gemerkt, er habe sie gut gefunden. Sie sei jung gewesen und habe gedacht, so cool, der findet mich gut; ihre Körpersprache sei sicherlich einladend gewesen (pag. 28 Z. 348 ff.). Derartige Ausführungen imponieren als erlebnisbasiert (sog. gleichzeitige Sinneswahrnehmung). Dasselbe gilt für die Aussage, er habe damals nicht wirklich einen Ständer gehabt und sie habe gedacht, was mit dem nicht gut sei; dort sei aber nichts wirklich passiert (pag. 24 Z. 200 f. [sog. Komplikation]).