Sie umschrieb die Vorfälle zwar konstant und widerspruchsfrei, doch bei allen Einvernahmen mit anderen Worten und leicht anderen Umschreibungen. Dies zeigt sich eindrücklich im Zusammenhang mit dem Vorfall gemäss Anklageschrift Ziffer 1.3, bei dem sie den sexuellen Akt identisch schildert, dabei aber unterschiedliche Formulierungen benützt und einen jeweils anderen Fokus setzt (pag. 11 Z. 137 ff. und pag. 26 Z. 255 ff.). Was ausserdem von grosser Bedeutung ist und nicht ausser Acht gelassen werden darf, ist die Entstehungsgeschichte der Anzeige.