13 dies fasziniert hätte (pag. 27 Z. 303 ff.). Im Weiteren umschrieb sie beim ersten Vorfall (Anklageschrift Ziffer 1.1), dass sie sich im Kofferraum des Autos befunden hätten, womit ihre ersten Aussagen, wonach sie hinten ins Auto gestiegen und die Sitze runtergelassen hätten, erst nach dieser Ergänzung verständlich werden (pag. 24 Z. 197 ff.). Im Zusammenhang mit demselben Vorfall ergänzte sie in der Einvernahme vom 29. März 2018, dass sie mit dem Bus nach V.________ gefahren sei (pag. 32 Z. 510 ff.).