Sie beschrieb nicht nur die sexuellen Handlungen an sich eingehend, sondern schilderte auch Nebengeschehen schlüssig und konstant, wie beispielsweise die Umstände, wie es in der Garage des Beschuldigten zum Austausch der Telefonnummern gekommen sei (pag. 10 Z. 75) oder dass sie einmal zusammen Billardspielen gewesen seien (pag. 11 Z. 124 ff.). Ebenfalls sind einige Ergänzungen zu erkennen, die sich stimmig ins Gesamtbild einfügen. Beispielsweise fügte die Privatklägerin in der Einvernahme vom 29. März 2018 zur Phase des Anbändelns an, dass sie sich in dieser Zeit zweideutige SMS geschickt hätten und sie