Aufgrund des bestrittenen Sachverhalts stellt sich folgende primäre Beweisfrage: - Kam es zu den von der Privatklägerin geschilderten und in der Anklageschrift abgebildeten sexuellen Handlungen zwischen ihr und dem Beschuldigten? Wird diese Beweisfrage von der Kammer bejaht, stellen sich die folgenden Zusatzfragen: - Wann haben diesen Handlungen stattgefunden? - Kannte der Beschuldigte das Alter der Privatklägerin, als es zu den sexuellen Handlungen gekommen ist?