Allerdings spiele dies letztlich alles gar keine Rolle, da die Privatklägerin noch nicht 16 Jahre alt gewesen sei. Der Beschuldigte wisse nicht einmal mehr genau, in welchem Jahren er geheiratet habe und wann er sich habe scheiden lassen. Aber das Jahr 2007 wolle er noch genau wissen. Dies sei unglaubhaft. Es spreche nichts für das Jahr 2007. Die Privatklägerin hingegen habe ausgesagt, mit ihrem Freund sei sie am 15. Februar 2007 definitiv zusammengekommen. Vorher sei es eine on-off-Beziehung gewesen. Im Oktober 2006 habe sie ihm als Geburtstagsgeschenk gesagt, die Beziehung mit dem Beschuldigten sei nun vorbei.