Der Beschuldigte habe gesagt, die Privatklägerin sei einfach vor dem Büro gestanden. Doch wie hätte ein fünfzehnjähriges Mädchen überhaupt nach dem minimalen Kontakt wissen sollen, wo er arbeitet? Ebenfalls unglaubhaft seien die Erzählungen mit dem Ausweis, der angeblichen Nötigung, den Füssen und dem «Schwach-Werden» nach der Umarmung. Der Beschuldigte habe die angebliche Erpressung mit seiner Frau wie einen einseitigen Thriller erzählt. Er wolle offenbar eine «Um-den-Finger-Wickeln-Geschichte» glaubhaft machen. Allerdings spiele dies letztlich alles gar keine Rolle, da die Privatklägerin noch nicht 16 Jahre alt gewesen sei.