Die Privatklägerin habe stets zugegeben, wenn sie etwas nicht mehr gewusst habe. Hätte sie lügen oder den Beschuldigten belasten wollen, hätte sie einfach sagen können, dass sie wisse, dass alles im Jahr 2006 passiert sei. Der Beschuldigte habe heute lächerliche, fast schon freche Geschichten erzählt. Immerhin gebe er nun den Geschlechtsverkehr zu. Unrealistisch sei auch, dass er der Privatklägerin nach dem ersten Geschlechtsverkehr die Details einer Vasektomie erklärt hätte. Dies sei unglaubhaft. Der Beschuldigte habe gesagt, die Privatklägerin sei einfach vor dem Büro gestanden.