Die Privatklägerin habe sich auch an die Autos erinnern können, an den asiatischen Geländewagen mit einem Y im Namen (Toyota, Hyundai), an den KIA und an den dunklen Audi. Des Weiteren habe sie Emotionen geschildert, etwa, als sie beim Billard von allen komisch angeschaut worden seien. Sie habe sich überlegt, ob die Leute denken würden, er sei der Götti. Die beim Beschuldigten gefundene Bestätigung habe sie als cool empfunden. Auch habe sie Kernhandlungen mit Örtlichkeiten verknüpft. Sie habe etwa gewusst, dass sie zuerst an ein Gewässer gefahren seien.