Für gewisse Dinge seien Menschen zu jung. Es sei fraglich, ob heute eine neue Beweislage bestehe. Die Aussage heute sei kein Geständnis gewesen. Zwar habe der Beschuldigte etwas zugegeben, aber vieles bestreite er weiterhin. Dies gelte vor allem für den Zeitpunkt der Handlungen. Die Aussagen der Privatklägerin seien schlüssig und detailliert. Sie habe genau gewusst, dass das Büro in E.________ gewesen sei. Sie habe es sogar gezeichnet. Die Privatklägerin habe sich auch an die Autos erinnern können, an den asiatischen Geländewagen mit einem Y im Namen (Toyota, Hyundai), an den KIA und an den dunklen Audi.