entlastende Elemente vor. Es stimme, dass sie ihr Alter nicht sagen könne. Sie habe gesagt, es sei grundsätzlich freiwillig gewesen. Dies hätte sie nicht sagen müssen. Die Aussagen seien glaubhaft. Ferner habe H.________ bestätigt, dass sie gewusst habe, dass es im Büro zu Sex gekommen sei. Genau so stehe es in der Anklageschrift. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen.