Man erkenne Interaktionen und Komplikationen. Beim Vorfall im Büro habe sie vom Rhythmus und dem Druck mit den Händen gesprochen. Dies sei ein ungewöhnliches Detail. Zudem sei es nach vier Minuten fertig gewesen, und sie habe sich gefragt, ob es bei ihm immer so schnell gehe. Beim dritten Vorfall spreche sie von Sauce auf den Beinen, das sei ein Detail. Der Vorfall mit dem Champagner sei ebenfalls nicht frei erfunden, sondern bildlich vorstellbar. Sie sei überfahren worden. Es habe ihn angemacht. Sie habe die Sache sogar noch mit einem Gefühl erzählt: Ohne Witz habe er es in sie hineingeleert. Gleichzeitig sei keine Aggravation erkennbar. Die Privatklägerin bleibe sachlich. Sie bringe auch