Die Handlungen hätten im 2006 stattgefunden, und der Beschuldigte habe das Alter der Privatklägerin gekannt. Der Beschuldigte habe entgegen seinen Ankündigungen heute kein Geständnis abgelegt. Er hätte wohl besser auch heute geschwiegen. Er habe seinen Kopf aus der Schlinge ziehen wollen. Er habe keine Reue gezeigt oder sich entschuldigt. Er habe sich vielmehr als Opfer dargestellt. Seine Aussagen seien kaum plausibel und stimmig gewesen. Zum angeblichen Annäherungsversuch mit den Hosen: H.________ sei damals offenbar dabei gewesen. Sie habe dazu aber nichts gesagt, obwohl sie generell nicht bloss zugunsten der Privatklägerin ausgesagt habe.