Diesen Satz hätte er 2007 nicht gesagt, denn in diesem Jahr hätte er von der Unfruchtbarkeit zu 100% gewusst. Die vorerst noch vorhandenen Samenzellen wären längst weg gewesen. Im Weiteren habe die Privatklägerin ausgesagt, sie sei noch in der Schule gewesen; in der 8. oder 9. Klasse. Im April 2006 sei sie in der 8. Klasse gewesen, im August 2006 in der 9. Klasse. Überdies passe diese Zeitspanne zur Beziehung mit ihrem Freund. Die Beziehung habe vor 2006 begonnen. Im Oktober 2006 habe die Privatklägerin ihrem Freund gesagt, mit dem Beschuldigten sei es nun vorbei. Anschliessend hätten sie beschlossen, sexuell treu zu leben. Dies könne nur im Jahr 2006 gewesen sein.