Der Grund für den ausgebliebenen Geschlechtsverkehr sei, weil sich der Beschuldigte noch nicht sicher gewesen sei, ob die Operation erfolgreich gewesen sei. Anschliessend sei die Nachuntersuchung erfolgt. Es seien keine Spermien nachweisbar gewesen. Dies bedeutete nichts anderes, als dass ab dem 1. Mai 2006 eine fast hundertprozentige Sicherheit bestanden habe, dass der Beschuldigte unfruchtbar gewesen sei. Einige Woche später sei es zum Sex mit der Privatklägerin gekommen, und sie habe bekanntlich ausgesagt, er habe damals erklärt, er sei in der Testphase. Diesen Satz hätte er 2007 nicht gesagt, denn in diesem Jahr hätte er von der Unfruchtbarkeit zu 100% gewusst.