sie habe gesagt «ich glaube». Es wäre überdies komisch, wenn sie ihr Alter während der Beziehung mit dem Beschuldigten nicht mehr wüsste, jedoch die Zeitabläufe betreffend die Sterilisation. Es sei möglich, dass der Beschuldigte gesagt habe, die Sterilisation sei vor etwa einem Jahr gewesen, nicht vor einem halben Jahr. Damit hätte er die Laborprobe gemeint. So komme man auf Mai 2007. Die Erwähnung «6 Monate» sei vielleicht derart gewesen, dass er seit sechs Monaten steril sei. Die Vorinstanz habe nicht nachvollziehbar argumentiert. Die Aussage zur Sterilisation könne nicht als sakrosankt gelten.