Die Unterbindung des Beschuldigten sei im November 2005 erfolgt. Der Test zum Spermiennachweis habe am 1. Mai 2006 stattgefunden. Das Resultat sei im Juni 2006 bekannt gewesen. Die Vasektomie sei ein Grundsatzentscheid im Leben. Hätte der Sex mit der Privatklägerin im Mai 2006 stattgefunden, hätte sich der Beschuldigte einem Risiko ausgesetzt. Dies widerspreche der Idee, sich sterilisieren zu lassen. Die zeitlichen Aussagen der Privatklägerin seien ungenau; sie habe gesagt «ich glaube».