Dies sei ein starkes Indiz für das Jahr 2007. Bei der Vorinstanz habe die Privatklägerin dies nicht genau erklären können (pag. 162 Z. 1 ff.). Diese Aussage deute darauf hin, dass die E-Mail zeitnah geschrieben worden sei, also im Herbst 2007. Bei der Staatsanwaltschaft habe die Privatklägerin ausgesagt, sie habe in dieser Zeit Kinder gehütet, aber sie wisse nicht mehr genau wann. Das Kind sei 2-3 Jahre alt gewesen. Die Nachbarn hätten auch noch ein Baby gehabt. Die Privatklägerin habe den Sohn der Familie I.________ gehütet. Dieser sei damals zwei Jahre alt gewesen. Die Tochter sei ein Neugeborenes gewesen.