8 seien. Mit Hilfe der Aussagen sei erklärbar, dass der Sex von April bis Juni/Juli 2007 stattgefunden habe. Damals sei die Privatklägerin 16 Jahre alt gewesen. Dass später Sex stattgefunden hätte, sei nicht erstellt. Zwar sei die Beziehung im Herbst beendet worden, aber das heisse nicht, dass es bis Herbst zu Sex gekommen sei (Verweis auf pag. 15 Z. 358). Die dortige Aussage sei so zu verstehen, dass E-Mails an den Arbeitsplatz der Privatklägerin gesendet worden seien. Dies sei ein starkes Indiz für das Jahr 2007.