Es sei kein Zurechtrücken. Er habe keine ausgeklügelte Erklärung abgegeben, sondern frisch von der Leber gesprochen. Dass er bisher keine Aussagen gemacht habe, sei ihm von der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz stark angelastet worden. Er habe angeblich nur deswegen nichts gesagt, weil die Privatklägerin unter 16 Jahren alt gewesen sei. Aber das stimme so nicht. Wichtig sei, dass die Angelegenheit vor vielen Jahren passiert sei. Er sei sehr überrascht gewesen und habe darum nichts gesagt. Es sei ihm peinlich gewesen. Die Vorinstanz habe noch keine Aussagen des Beschuldigten gehabt. Diese seien jetzt vorhanden.