9. Vorbringen der Parteien 9.1 Vorbringen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ führte aus, indem der Beschuldigte erstmals Stellung genommen habe, sei eine neue Situation entstanden. Es hätten sexuelle Handlungen stattgefunden. Es bestünden Differenzen in Bezug auf die Örtlichkeiten und Abläufe. Doch dies sei zu erwarten nach so vielen Jahren. Es sei auch zu Geschlechtsverkehr gekommen. Die Frage sei, ob sich der Beschuldigte strafbar gemacht habe. Entweder hätten die sexuellen Handlungen vor oder nach dem 16. Geburtstag stattgefunden.