- zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Oktober 2006 zwischen F.________ und G.________, bei der ersten Verzweigung nach G.________, in einem schwarzen Personenwagen (TOYOTA oder KIA), indem A.________ seine Hand auf den Oberschenkel von C.________ legte, diese zu sich zog und sich zu ihr auf den Beifahrersitz hinüberlehnte, wobei sein Glied spürbar erregt war (Ziff. 1.7 der Anklageschrift).