- zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen April und Oktober 2006 in E.________, W.________ (Strasse), im Büro der L.________ AG Filiale, indem A.________ einvernehmlichen, vaginalen Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit C.________ auf dem Bürotisch hatte. Beide wa- 7 ren dabei vollständig entkleidet. Sie lag dabei mit dem Rücken auf dem Tisch und er stand unmittelbar daneben und vollzog so den Geschlechtsverkehr (Ziff. 1.5 der Anklageschrift).